Hier finden Sie Antworten auf
Da es den Beruf „Osteopath“ in Deutschland nicht gibt, die Osteopathie aber zur Heilkunde zählt, dürfen aktuell nur Ärzte und Heilpraktiker Osteopathiebehandlungen abgeben.
Das Zeitintervall umfasst in der Regel 60 min, wovon die reine Behandlungszeit 30 min - 45 min beträgt. In Einzelfällen kann die Behandlungszeit auch länger oder kürzer ausfallen.
Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 50 € bis 90 € (Erstkontakt auch 100 € bis 150 € möglich). Abgerechnet wird nach Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO) für Privatzahler und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) für privat- und beihilfeversicherte Patienten.
Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung und nicht pauschal.
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei akuten Beschwerden werden häufig nur wenige (1-3) Behandlungen benötigt. Länger bestehende und komplexe Problematiken bedürfen ggf. mehr Behandlungen. In der Regel (1-3 Behandlungen) lässt sich schon nach kurzer Zeit eine Tendenz erkennen.
Wieviel Zeit zwischen den Behandlungen liegt, legen wir individuell abgestimmt fest. Nach einem Erstkontakt vergehen in der Regel 10-14 Tage zum zweiten Termin, danach werden die Abstände in der Regel deutlich größer.
Grundsätzlich nicht. Alle für die Therapie wichtigen Informationen erhalten wir während der Anamnese und der Untersuchung. Es ist jedoch hilfreich, wenn Sie aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbilder usw.) mitbringen würden.
Lockere und bequeme Kleidung ist empfehlenswert.
Grundsätzlich ist Osteopathie im deutschen Gesundheitssystem eine Privatleistung, d.h. die Kosten für die Behandlung trägt der Patient selbst. Viele gesetzliche und private Krankenkassen, sowie die Beihilfestelle erstatten Behandlungskosten teilweise oder komplett. Informieren Sie sich bitte vor der ersten Behandlung über die Bedingungen einer Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse. Hilfreiche Informationen finden sie auf den Seiten des Berufsverbandes Osteopathie e.V. (www.bv-osteopathie.de) und Osteokompass (www.osteokompass.de)
Ja. Termine, die nicht 48 Werkstunden vorher abgesagt werden, sind nur schwer wieder zu vergeben. Abgesehen vom Verdienstausfall, hätten in der freien Zeit auch andere Patienten behandelt werden können, die trotz Schmerzen, zum Teil mehrere Wochen auf eine Behandlung warten müssen. Wir behalten uns vor, bei nicht abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Höhe der durchschnittlichen Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.
Physiotherapeuten sind Experten in Bezug auf das Bewegungssystem (Muskeln, Sehnen, Knochen, Gelenke, Faszien, Nerven) und behandeln die vorliegenden Störungen auf einen Auftrag (Heilmittelverordnung) eines Arztes hin. Dabei kommen manuelle Techniken und Übungen zum Einsatz.
In der Osteopathie arbeiten wir auch manuell (mit den Händen) in unseren 3 Körpersystemen (parietal (Bewegungssystem), visceral (Organe) und cranio-sacral (Verbindung des Schädels zum Becken und die Umhüllungen des Nervensystems). Wir suchen und behandeln Bewegungs- und Funktionsstörungen der einzelnen Strukturen. Dabei sehen wir den Menschen immer ganzheitlich und versuchen die Ursache des Problems zu finden. z.B. eine Bewegungseinschränkung der Leber, welche zu Schulterschmerzen führen kann.