Patienteninformation

Liebe Patienten,

Ihrem Wohlbefinden widme ich mich mit vollem Einsatz, Herz und Leidenschaft. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ich mich uneingeschränkt auf Ihre Gesundheit konzentrieren kann, existiert ein festgelegter rechtlicher Rahmen für Abrechnungsangelegenheiten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zu diesen rechtlichen Aspekten.

Honorar

Osteopathische Behandlungen stellen grundsätzlich Privatleistungen dar. 

Die Abrechnung erfolgt gemäß dem GVO (Gebührenverzeichnis für Osteopathie) für Selbstzahler und nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) für Patienten, die privat krankenversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen.

Die Höhe des Rechnungsbetrags variiert je nach Diagnose und der durchgeführten Therapie, abhängig von Ihrem Versicherungstarif. In der Regel bewegt sich der Betrag zwischen 50 und 150 Euro. Individuelle Abweichungen sind möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gesetzgeber eine umfassende Dokumentation der erbrachten Leistungen am jeweiligen Behandlungstag vorschreibt, welche sich in der Rechnung als erbrachte Leistung widerspiegeln muss.

Leistungsziffern, die nicht im GebüH oder GVO enthalten sind, werden als „Analog“ gekennzeichnet. Bitte überprüfen Sie auch die Erstattungsmodalitäten Ihrer Versicherung in Bezug auf diese Leistungen.

Individuelle und rechtssichere Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der erbrachten Leistungen und spiegelt die am jeweiligen Behandlungstag durchgeführten Maßnahmen in der Rechnung wider. Die oben aufgeführte Preisangabe dient lediglich der Orientierung. Jede Behandlung sowie die damit verbundene Abrechnung der Leistungen werden individuell gestaltet und erfolgen in rechtssicherer und gesetzeskonformer Weise.

Private Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherungen

Die überwiegende Mehrheit der privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen erstattet Osteopathie als Leistung eines Heilpraktikers. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Ihren Versicherungsvertrag zu überprüfen oder sich direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Dies hilft, eventuelle Unklarheiten zu vermeiden, die später auftreten könnten.

Gesetzliche Krankenkassen

Inzwischen gewähren zahlreiche gesetzliche Krankenkassen finanzielle Unterstützung für Osteopathie. Da die Regelungen zur Kostenübernahme variieren können, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach möglichen Zuschüssen zu erkundigen.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern für eine Bezuschussung ein Empfehlungsschreiben oder Privatrezept von einem Arzt. Daher ist es ratsam, dies im Vorfeld zu klären, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Unterlagen vorliegen haben.

Ausschluss von Heilungsversprechen

Aus juristischen Gründen möchte ich betonen, dass keines der genannten Therapie- oder Diagnoseverfahren den Anschein erwecken soll, dass ich ein Heilungsversprechen abgebe oder garantiere, dass eine Erkrankung gelindert oder verbessert wird. Es ist rechtlich nicht gestattet, Indikationen für Osteopathie anzugeben, wie vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) festgestellt wurde.

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